Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Verein für chinesische Kunst, Hauptstrasse 12, 6170 Schüpfheim

für die Shen Yun Darbietungen in der Schweiz

 

1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Shen Yun Darbietungen, bei denen der Verein „Verein für chinesische Kunst, 6170 Schüpfheim“, nachstehend als „Verein“ bezeichnet, Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen dem Verein und den Kartenkäufern als Kunden. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Veranstaltungskarten („Tickets“). Kundeneigenen, anders lautenden AGB wird ausdrücklich widersprochen und sie werden nicht anerkannt.

1.2 Mit dem Erwerb eines Tickets bestätigt der Kunde, diese Veranstalter Kunden-AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als bindend zu akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Zustimmung der AGB’s, durch Anklicken des entsprechenden Kästchens.

1.3 Am jeweiligen Veranstaltungsort gelten neben diesen AGB auch die AGB und die Hausordnung des jeweiligen Eigentümers bzw. Inhabers. Über diese hat sich der Kunde gesondert zu informieren.

1.4 Der Erwerb von Tickets, Produkten und sonstigen Dienstleistungen ist nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und uneingeschränkter Handlungsfähigkeit oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gestattet. Es sind nur Personen, die im Zeitpunkt der Veranstaltung min. fünf Jahre alt sind (vollendete 5. Lebensjahr), zu einer Shen Yun Darbietung zugelassen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, KAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, WIDERRUFSRECHT

2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner Ticketcorner (nachfolgend TC genannt) über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von TC im Namen und auf Rechnung des Vereins vermittelt. Die AGB von TC treten neben die vorliegenden Veranstalter Kunden-AGB’s und sind ebenfalls zu beachten.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt stets ein Vertrag über den Besuch der Shen Yun Darbietung zwischen dem Kunden und dem Verein als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis inkl. Mehrwertsteuer (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig dem Verein als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird während dem Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsdatum genannt.

2.3 Möglicherweise erhebt TC weitere Gebühren in eigenem Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum des Vereins und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

2.5 Beim Vertrag über den Besuch von Shen Yun Darbietungen handelt es sich um einen Vertrag über Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung. Dazu zählen insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen. Kunden steht diesbezüglich kein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS

3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist nicht möglich.

3.2 Das gekaufte Ticket kann auf andere Personen frei übertragen werden, sofern nicht gesetzliche Regeln, insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie oder die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts anderes vorgeben.

4. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

4.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

4.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist (a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin, (b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen.

4.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist dem Kunden nachweislich nicht zumutbar. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.

4.5 Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nur gegen Vorlage des Tickets im Original. Bei Verlust des Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

4.6 Ihre Rechte vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen aufgrund einer vom Verein zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt von Punkt 5.

4.7 Ansprüche aus der Absage oder Verlegung einer Darbietung aufgrund der COVID-19-Pandemie werden nach dem Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) und den weiterführenden Bestimmungen abgewickelt.

4.8 Datenschutz

Der Veranstalter von Shen Yun-Aufführungen in der Schweiz und die verwendete technische Plattform Ticketcorner nutzen personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt. Die Kontaktangaben der Kunden werden bei Verlegung von Veranstaltungen verwendet.

5. HAFTUNG DES VEREINS

5.1 Der Verein haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 5.1 erfasst sind, haftet der Verein beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

5.3 Im Übrigen haftet der Verein nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

5.4 Soweit die Haftung des Vereins nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Hilfspersonen.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

6.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

6.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Foto- und Videofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 6.2 sind der Verein und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr zu behalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Verein eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

6.4 Der Verein behält sich vor, im Falle eines Verstosses gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Shen Yun Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

7. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN DES VEREINS

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

8. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

8.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen anwendbar.

8.2 Erfüllungsort ist 4058 Basel. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschliesslich das für die Stadt Basel örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Der Verein hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die jeweils gesetzliche Regelung. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

Letzte Aktualisierung.: January 27, 2024